Die Europäische Union will bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden und nimmt dafür auch die Unternehmen in die Pflicht. Viele von ihnen müssen künftig einen Nachhaltigkeitsbericht mit CO2-Bilanz erstellen.
Bei der Ermittlung des CO2-Fußabdrucks kommt es vor allem auf drei Dinge an:
- Anerkannte Methodenstandards wie zum Beispiel das Greenhouse Gas Protocol (GHG-Protokoll) oder speziell für die Logistik das Global Logistics Emissions Council (GLEC)
- Qualitativ hochwertige Daten zu den jeweiligen Emissionen und ausreichende Ressourcen im Unternehmen, um diese zu erfassen
- Ein Dienstleister, der sich mit der Materie auskennt und praktikable Lösungen vorschlägt – sowohl zur Erfassung der Emissionsdaten als auch zur Reduktion der Emissionen
Für den Onlinehandel spielen vor allem die vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3) eine Rolle. Dazu gehört zum Beispiel der Paketversand an die Kundschaft. Auch das Pendeln der Beschäftigten sollte nicht unterschätzt werden.
In meinem Artikel auf One to One beschreibe ich, wie Unternehmen für die das Thema neu ist, die Ermittlung ihres Carbon Footprints angehen können – inklusive Erfahrungen aus der Praxis.
Quelle: One to One
Bild: Gerd Altmann / Pixabay